Wenn die Schadenshöhe voraussichtlich über die Bagatellgrenze (750,00 €) hinaus geht, sollten Sie in jedem Fall ein Kfz-Schadengutachten von einem freien unabhängigen Sachverständigen anfertigen lassen.
Beauftragen Sie bei einem Haftpflichtschadenfall gundsätzlich einen freien unabhängigen Sachverständigen statt einen Kostenvoranschlag zu erstellen, da der Kostenvoranschlag lediglich ein Angebot Ihres Kfz-Betriebes ist, den Schaden zu einem bestimmten Preis zu reparieren. Das Sachverständigengutachten hingegen hat eine
erhebliche Beweisfunktion und beziffert auch eine evtl. anfallende merkantile Wertminderung, Nutzungsausfallklasse sowie die Mietwagenklasse etc. für das beschädigte Fahrzeug.
Als merkantiler Minderwert bezeichnet man den Wertverlust, den der Markt einem beschädigten Fahrzeug nach dessen technisch und optisch einwandfreier Reparatur wegen des Risikos verborgener Mängel gegenüber einem vergleichbaren unbeschädigten Fahrzeug beimisst. Der merkantile Minderwert kommt vorwiegend im Haftpflichtrecht zum tragen und muss durch einen Sachverständigen ermittelt werden.