Bestehen Sie auf ein Gutachten!


Wenn die Schadenshöhe voraussichtlich über die Bagatellgrenze (750,00 €) hinaus geht, sollten Sie in jedem Fall ein Kfz-Schadengutachten von einem freien unabhängigen Sachverständigen anfertigen lassen.

 

  • Sie tragen kein Risiko einer falsch eingeschätzten Schadenhöhe. Das Gutachten gibt Ihnen Sicherheit und berücksichtigt die geltente Rechtssprechung!
  • Das Gutachten hat  in der Schadenabwicklung einen beweissichernden Charakter (Standfestigkeit vor Gericht). Ein Kostenvoranschlag bietet dies in der Regel nicht.
  • In einem Gutachten wird das Schadenbild präzise beurteilt und unter Umständen eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen.
  • In einem Gutachten werden -wenn erforderlich- Wiederbeschaffungswert sowie ein Restwert angeführt.
  • In einem Gutachten wird eine evtl. anfallende merkantile Wertminderung angeführt.

 

Beauftragen Sie bei einem Haftpflichtschadenfall gundsätzlich einen freien unabhängigen Sachverständigen statt einen Kostenvoranschlag zu erstellen, da der Kostenvoranschlag lediglich ein Angebot Ihres Kfz-Betriebes ist, den Schaden zu einem bestimmten Preis zu reparieren. Das Sachverständigengutachten hingegen hat eine

 erhebliche Beweisfunktion und beziffert auch eine evtl. anfallende merkantile Wertminderung, Nutzungsausfallklasse sowie die Mietwagenklasse etc. für das beschädigte Fahrzeug.


Merkantiler Minderwert?

Als merkantiler Minderwert bezeichnet man den Wertverlust, den der Markt einem beschädigten Fahrzeug nach dessen technisch und optisch einwandfreier Reparatur wegen des Risikos verborgener Mängel gegenüber einem vergleichbaren unbeschädigten Fahrzeug beimisst. Der merkantile Minderwert kommt vorwiegend im Haftpflichtrecht zum tragen und muss durch einen Sachverständigen ermittelt werden.