Kaskoschaden

Ihre eigene Versicherung übernimmt die Regulierung des Schaden!

Vorausgesetzt es besteht eine Kaskoversicherung!

Vollkaskoschaden

Vollkaskoversicherung besteht!

 

  • Der Schaden muss Ihrer Versicherung gemeldet werden. Der Schaden wird von einem Versicherungseigenen oder aber auch einem Partner-Sachverständigen begutachtet. In vielen Fällen genügt es der Versicherung, dass lediglich ein bebilderter Kostenvoranschlag von einer KFZ-Werkstatt erstellt und eingereicht wird. Im Kaskoschadenfall ist Ihre Versicherung weisungsbefugt somit können Sie nicht eigenmächtig einen Sachverständigen beauftragen. Die Kosten für einen eigenmächtig beauftragten Sachverständigen müssen Sie ggf. selbst tragen.Wir empfehlen Ihnen die Vorgehensweise mit Ihrer Versicherung abzusprechen.

 

  • Ihr Fahrzeug wurde durch Unbekannte beschädigt und der Verursacher konnte nicht ermittelt werden dann liegt ein Vollkaskoschaden vor. Der Schaden ist umgehend Ihrer Versicherung zu melden und stellen Sie Strafanzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung.

Vollkaskoversicherung besteht nicht!

 

  • Besteht keine Vollkaskoversicherung werden Sie die Kosten des eigenen Schaden vermutlich selbst tragen müssen. Handelt es sich um eine Dienstfahrt, wäre zu prüfen ob der Schaden teilweise über den Arbeitgeber versichert ist.

Teilkaskoschaden

Es liegt ein Teilkaskoschaden vor, wenn das teilkaskoversicherte Fahrzeug einen Wild-, Hagel-, Sturm-, Brandschaden erleidet oder es wurde durch einen Einbruchdiebstahl beschädigt.

Wildschaden

  • den Schaden umgehend der Polizei oder dem zuständigen Förstermelden
  • den Schaden Ihrer Versicherung melden

Hagelschaden

  • melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung

Sturmschaden

  • wird erst ab Windstärke 8 Bft als Sturmschaden anerkannt
  • melden Sie den Schaden umgehend bei Ihrer Versicherung

Brandschaden

  • den Brand unverzüglich der Feuerwehr melden
  • melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung

Einbruchdiebstahlschaden

  • erstatten Sie Strafanzeige gegen unbekannt bei der nächsten Polizeistation
  • melden Sie den Schaden umgehen Ihrer Versicherung

Alle Schäden sollten umgehend Ihrer (Kasko-) Versicherung gemeldet werden! Wir empfehlen Ihnen die Vorgehensweise mit Ihrer Versicherung abzusprechen, da die Versicherung im Kaskoschadenfall weisungsbefugt ist!